Zweck des Vereins ist die Beratung, Förderung und Pflege der gemeinsamen Interessen und Belange der Mitglieder, die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen, die gemeinsamen, beruflichen Bedürfnissen dienen, die Zusammenarbeit mit den Gerichten zur Gewährleistung einer unparteilichen Rechtspflege von hohem Stand, die Rechtsberatung Minderbemittelter, die Unterstützung von notleidenden Kolleginnen/Kollegen und deren Ehepartner, die Vertretung von allen Standesinteressen nach außen, insbesondere auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer, die Bekämpfung von Rechtsberatungsmißbräuchen und unlauterem Wettbewerb zum Nachteil der Rechtsanwaltschaft.
Die Wahrung und Verfolgung rein wirtschaftlicher Interessen, insbesondere die Regelung von Gehaltsfragen und der Abschluß von Tarifverträgen, gehört nicht zu den Vereinszwecken.