Mitglied werden

Alle im Landgerichtsbezirk Heidelberg tätigen oder wohnhaften Kolleginnen und Kollegen können dem Anwaltsverein Heidelberg e.V. beitreten. Eine Beitrittserklärung können Sie sich gerne hier herunterladen oder bei unserer Geschäftsstelle (Frau Bi­anca Acker, +49 (6221) 91 40 5- 19) anfordern.

Der Beitrag beträgt € 180,00 im Kalenderjahr. Für ein innerhalb von zwei Jahren nach seiner Erstzulassung beigetretenes Mitglied beträgt der Jahresbeitrag bis zum Ende des auf den Beitritt folgenden übernächsten Jahres nur € 90,00.

Als Mitglied des DAV sind wir verpflichtet, einen Großteil des Mitgliedsbeitrages an den DAV abzuführen. Von dem Jahresbeitrag in Höhe von € 180,00, den die Mitglieder des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. an den Verein bezahlen, werden mehr als 2/3, nämlich derzeit € 127,36 an den DAV weitergeleitet. Für die Arbeit vor Ort verbleiben dem Heidelberger Anwaltsverein pro Mitglied und Jahr somit lediglich € 52,64. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass nur in begründeten Ausnahmefällen der Beitrag für einzelne Kolleginnen und Kollegen ermäßigt oder erlassen werden kann.

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.