Unentgeltliche Rechtsberatung

Der Zugang zum Recht muss allen offen stehen. Es ist daher eine gute Tradition des Anwaltsvereins, dass sich seine Mitglieder im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsberatung für die finanziell Schwachen in der Gesellschaft einsetzen.

Außer an Feiertagen wird am Amtsgericht Heidelberg und am Amtsgericht Sinsheim zweiwöchentlich Gelegenheit gegeben, in einer kurzen Beratung eine „Erste Hilfe“ in akuten rechtlichen Fragen zu erhalten. In manchen Fällen ist diese Hilfe die Einzige, die die Ratsuchenden benötigen – in anderen Fällen erhalten sie erste wertvolle Tipps, wie in ihrer Sache weiter zu verfahren ist oder sie werden an geeignete Stellen weiter verwiesen.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an finanziell bedürftige Personen, die gebeten werden, zu Beginn der Beratung einen geeigneten Nachweis vorzulegen (z.B. Rentenbescheid, Leistungsbescheid Jobcenter).

Informationen zu den nächsten Terminen an einem der beiden Gerichte erhalten Sie an der Zentrale des Justizgebäudes Heidelberg [ +49 (6221) 59 - 0] bzw. des Amtsgerichts Sinsheim [ +49 (7261) 15 - 10].

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