Für das Forum registrieren
Sie befinden sich hier: Der Verein >> Beitritt, DAV, Abgaben
Beitritt, DAV, Abgaben

Als Mitglied des DAV sind wir verpflichtet, einen Großteil des Mitgliedsbeitrages an den DAV abzuführen.
Von dem Jahresbeitrag in Höhe von € 150,00, den die Mitglieder des Anwaltsvereins Heidelberg e.V. an den Verein bezahlen, werden mehr als 2/3, nämlich derzeit € 107,36 an den DAV weitergeleitet. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 ist eine zusätzliche Umlage für die Marketingaktion des DAV in Höhe von € 30,00 p.a. zu zahlen. Für beitragsermäßigte Mitglieder wird eine Umlage in Höhe von € 15,00 erhoben.

Für die Arbeit „vor Ort“ verbleiben dem Heidelberger Anwaltsverein pro Mitglied und Jahr somit lediglich 42,64 €. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass nur in begründeten Ausnahmefällen der Beitrag für Einzelne Kolleginnen und Kollegen ermäßigt oder erlassen werden kann.

Beitritt

Alle beim Landgericht Heidelberg zugelassene Kolleginnen und Kollegen können dem Anwaltsverein Heidelberg e.V. beitreten.
Eine Beitrittserklärung können Sie sich gerne hier (Gepackte Word-Datei / Word-Datei) herunterladen oder bei unserer Geschäftsstelle (Frau Bianca Acker, Telefon: 06221 /91 40 5-21) anfordern.

Der Beitrag beträgt € 150,00 im Kalenderjahr. Für ein innerhalb von zwei Jahren nach seiner Erstzulassung beigetretenes Mitglied beträgt der Jahresbeitrag bis zum Ende des auf den Beitritt folgenden übernächsten Jahres nur € 90,00.