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Mitglied des DAV sind wir verpflichtet, einen Großteil
des Mitgliedsbeitrages an den DAV abzuführen.
Von dem Jahresbeitrag in Höhe von € 180,00,
den die Mitglieder des Anwaltsvereins Heidelberg e.V.
an den Verein bezahlen, werden mehr als 2/3, nämlich
derzeit € 127,36 an den DAV weitergeleitet.
Für die Arbeit „vor Ort“ verbleiben
dem Heidelberger Anwaltsverein pro Mitglied und Jahr
somit lediglich 52,64 €. Wir bitten deshalb um
Verständnis, dass nur in begründeten Ausnahmefällen
der Beitrag für Einzelne Kolleginnen und Kollegen
ermäßigt oder erlassen werden kann.
Beitritt
Alle im Landgerichtsbezirk Heidelberg tätigen oder wohnhaften Kolleginnen
und Kollegen können dem Anwaltsverein Heidelberg
e.V. beitreten.
Eine Beitrittserklärung können Sie sich gerne
hier (Gepackte
Word-Datei / Word-Datei)
herunterladen oder bei unserer Geschäftsstelle
(Frau Bianca Acker, Telefon: 06221 / 91405-21) anfordern.
Der Beitrag beträgt € 180,00 im Kalenderjahr.
Für ein innerhalb von zwei Jahren nach seiner Erstzulassung
beigetretenes Mitglied beträgt der Jahresbeitrag
bis zum Ende des auf den Beitritt folgenden übernächsten
Jahres nur € 90,00.
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